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Nicht erlaubt und Originaltierprodukte

Oggetti vietati_265x85 Verbotene Artikel
ICAO und IATA klassifizieren alle Substanzen und Materialien, die auf Grund ihrer natürlichen Beschaffenheit als gefährlich für den Flugtransport eingestuft werden können und die auf Passagierflügen sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck verboten sind.
Die Liste enthält folgendes:
  • Aktenkoffer mit Alarmsystem 
  • Gasdruckbehälter irgendeiner Art (Kühlmittel, brennbare, nicht-brennbare und giftige Substanzen) wie z. B. Butangas, Sauerstoff, flüssiger Stickstoff, Tauchgerätschaft mit gefülltem Tank (ok, wenn leer) 
  • korrosive oder ätzende Substanzen wie z B. Säuren, Laugensalz, Quecksilber und Batterien mit Flüssigelementen 
  • Sprengstoffe, Waffen und Munition, die einem anderen Zweck dienen als für die Jagd oder sportliche Aktivitäten, Filmdosen, Feuerwerk und Raketen, Spielzeug, das Waffen ähnelt 
  • Flammbare Flüssigkeiten und Festsubstanzen wie z. B. Feuerzeuge und ihr Inhalt, Streichhölzer, irgendwelche Farben, Lösemittel
  • andere gefährliche Objekte wie z. B. magnetische Artikel, gesundheitsschädliche, giftige, mit unangenehmen oder irritierendem Geruch behaftete Artikel wie z. B. Bleichmittel und Peroxide 
  • giftige und infektiöse Substanzen, Insektizide, Unkrautvernichtungsmittel und Materialien, die pathogene Komponenten enthalten radioaktive Substanzen 
  • Alarmsysteme, die nur mit Lithiumbatterien funktionieren (ok, wenn keine Batterien enthalten sind) 
  • Unterwassertaschenlampen mit eingelegten Batterien (ok, wenn keine Batterien enthalten sind)
Originaltierprodukte
Originaltierprodukte (Fleisch, Milch oder Produkte, die auf Fleisch, Milch basieren) können Träger von pathogenen Elementen sein, die ansteckende Tierkrankheiten verbreiten.  
Für die Einfuhr von diesen Produkten existieren strikte Kontrollen und Verfahrensweisen in der Europäischen Union. Reisende* müssen solche Produkte zur offiziellen Kontrolle vorlegen. Weitere Information ist bei den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort erhältlich.  
* Reisende mit kleinen Mengen zum persönlichen Verzehr sind ausgenommen, wenn Sie aus: Andorra, den Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz kommen.