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IHRE REISE
Gefährliche Gegenstände
Gefährliche Gegenstände
Diese Gegenstände dürfen Sie aufgrund rechtlicher Sicherheitsbestimmungen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitnehmen
· Munition
· Feuerzeuge
· Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
· Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
· Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
· Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten:
z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Verdünner, Reinigungs- und Lösungsmittel
· Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
· Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
· Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
· Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
· Radioaktive Stoffe und Gegenstände
· Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
· Stark magnetische Materialien
Diese Gegenstände dürfen Sie nur im aufgegebenen Gepäck mitnehmen:
· Messer
· Scheren
· Scharfe oder spitze Gegenstände
· Waffen und Spielzeugwaffen
Bezüglich der Mitnahme von Waffen und Munition gelten besondere Bestimmungen.
Informationen hierzu finden Sie unter Sondergepäck.