Gefährliche Gegenstände

Oggetti vietati_265x85 Diese Gegenstände dürfen Sie aufgrund rechtlicher Sicherheitsbestimmungen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitnehmen

·        Munition
·        Feuerzeuge
·        Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
·        Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
·        Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
·        Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten:
         z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Verdünner, Reinigungs- und Lösungsmittel
·        Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
·        Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
·        Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
·        Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
·        Radioaktive Stoffe und Gegenstände
·        Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
·        Stark magnetische Materialien


Diese Gegenstände dürfen Sie nur im aufgegebenen Gepäck mitnehmen:  

·         Messer
·         Scheren
·         Scharfe oder spitze Gegenstände
·         Waffen und Spielzeugwaffen    

Bezüglich der Mitnahme von Waffen und Munition gelten besondere Bestimmungen.
Informationen hierzu finden Sie unter Sondergepäck.