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Sonderbetreuung

Passengers services Um unseren Passagieren, die besondere Betreuung benötigen, eine angenehme und bequeme Reise ermöglichen zu können, bieten wir besondere Serviceleistungen an. Siehe Verordnung CE 1107/06:

Sauerstoffversorgungstherapie
Bei der Sauerstoffversorgungstherapie wird der Luftdruck in der Kabine stabilisiert und auf ein gleichwertiges Niveau gebracht wie bei einer Höhe von 1.500 – 2.400 m über dem Meeresspiegel, auch wenn Sie sich gerade in einer Höher von 12.000m befinden. Dieser Druck löst bei gesunden Personen keine Probleme aus, aber wer stattdessen unter Herz-, Lungen- oder Atmungsproblemen leidet, kann die Sauerstoffversorgungstherapie reservieren. Da dieser Service nicht auf allen Flügen angeboten wird und vorher gebucht werden muss, bitten wir Sie, für entsprechende Informationen, hier zu klicken.

Tragebahren an Bord
Wenn Sie gezwungen sind im Liegen zu reisen, haben wir den geeigneten Service für Sie, den Sie bei Ihrer Ticketbuchung anfordern.

Rollstühle
Passagiere mit Gehproblemen können den Transport im Rollstuhl anfordern, der:
  • bis zur Flugsteigbrücke
  • zur Flugzeugtür (mögliche Treppen werden vermieden) oder
  • zum Sitzplatz an Bord erfolgt.
Es ist ebenso möglich, den eigenen Rollstuhl (egal ob elektrisch oder zusammenklappbar) mitzunehmen und ihn kostenfrei als registriertes Gepäck beim Check-in aufzugeben.

Dienste für gehörlose und blinde Fluggäste
Passagiere, die blind und/oder gehörlos sind, müssen von einer Person begleitet werden, die sich während der gesamten Reise um die persönlichen Bedürfnisse der zu betreuenden Person kümmert.

  • Begleithunde können entweder im Frachtraum in einem entsprechenden Hundekäfig reisen oder, je nach Platzangebot, in der Kabine, sofern dem Tier Maulkorb und Leine angelegt werden.
    Der Transport von Begleithunden ist kostenfrei und das Tier unterliegt keiner Gewichtsbeschränkung. Der Platz für den Begleithund muss bereits bei der Flugbuchung beantragt werden. Der Besitzer des Hundes muss sich selbst um die nötige Reiseausrüstung für das Tier kümmern (Maulkorb, Leine und/oder Transportkäfig).
In den Flughäfen Rom Fiumicino und Mailand Malpensa können Sie spezielle Gehörlosentelefone benutzen und in der Sala Amica stehen Ihnen Zeitungen und Zeitschriften in Blindenschrift zur Verfügung.

Mitnahme von Spritzen
Die Mitnahme von Spritzen ist für den Eigengebrauch des Passagiers (für Hinflug, Aufenthalt und Rückflug) erlaubt. Bei der Mitnahme von Spritzen an Bord müssen:
  • ein ärztliches Attest (nicht älter als 30 Tage) über die Notwendigkeit, Menge und Art der Anwendung der mitzunehmenden Spritzen;
  • die Packungsbeilage des Medikaments und
  • Ein Zertifikat, dass den sicheren Transport des Medikaments gewährleistet,
am Check-in vorgelegt werden.
Passagiere, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Mitnahme von Spritzen bzw. Medikamenten angewiesen sind, müssen dies bei der Flugbuchung mitteilen.

Zum Ausdrucken und Ausfüllen
Passagiere, die auf eine der genannten Serviceleistungen angewiesen sind sowie gehörlose und/oder blinde Reisende müssen das Medical Information Form (MEDIF) ausdrucken, ausfüllen, und von Ihrem Arzt unterschrieben, frühestens 7 Tage vor Abflug am Check-in-Schalter abgeben.
Passagiere, die unter chronischen Krankheiten oder einem Handikap leiden, können auch den FERMEC (Frequent Traveller’s Medical Card), eine ärztlich anerkannte Karte, die 5 Jahre gültig ist und die Flugtauglichkeit bestätigt, vorzeigen. Dieses Formular entspricht einer gesundheitlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Wir empfehlen alle Passagieren, die der besondere Hilfedienst in Anspruch nehmen will, mindestens 48 Stunden vor der Flugabreise ihrem örtlichen Alitalia-Büro unten Ruf Nr.: 01805-074747 zu kontaktieren.

Für weitere Informationen und Buchungsdetails wenden Sie sich an Ihr Alitalia Büro.

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